Mietshop ab 39.- €
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CATMEDIA verfügt über ein umfangreiches Portfolio an Mietshop-Systemen und Komponenten. Allen voran die Lösungen der COMMERZO-Produktlinie. Diese besteht aus einem modularen Paket, das sehr viele individuelle Konfigurationen ermöglicht.

... ab 39,- €

Außerdem installieren wir auf Wunsch verschiedene Open-Source-Lösungen, die in den meisten Fällen von uns noch optimiert wurden.

TommyShop ist out
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Mit dem 31.12.2008 haben wir jeglichen Support für den veralteten TommyShop 2003 eingestellt. Wir beantworten keine Supportanfragen mehr und die Weiterleitungs-Scripte werden noch im Januar 2009 endgültig abgeschaltet. Wir empfehlen TommyShop-Nutzern unbedingt den Umstieg auf SelfmadeShop.

Werden Sie CATMEDIA-Fachhändler

Webagenturen profitieren ab sofort noch stärker von einer Kooperation mit uns. Registrierte Fachhändler erhalten Sonderkonditionen auf alle CATMEDIA-Produkte, die sie an Kunden weiter verkaufen. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

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Am 01. Februar 2010 haben wir unsere neue Fachabteilung red.catmedia eröffnet und die neue Abteilungs-Homepage ins Netz gestellt.

red.catmedia zeichnet künftig verantwortlich für alles, was mit Text, Ton und Bild zu tun hat.

Informieren Sie sich doch einmal ausführlich über die vielen verbesserten und ganz neuen Leistungen, die wir Ihnen in unserer neuen Fachabteilung bieten können.

Hier geht es lang!
Energieverbrauchsangaben müssen unmittelbar beim Angebot stehen
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paragraph_blauDie Energieverbrauchsangaben müssen nach einem Urteil des OLG Dresden (Urteil vom 24.11.2009, Az.: 14 U 1393/09) unmittelbar in der Artikelbeschreibung aufgeführt sein. Ja nach Gerät können die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten unterschiedliche Angaben bewirken, wie z.B. Energieeffizienzklasse, Waschwirkungsklasse oder sonstige Verbrauchsangaben. Ein Verweis auf eine erklärende Unterseite sei nicht ausreichend, so das Gericht.
 
Ausnahmeregelung läuft am 31.12.2009 aus - oder doch nicht?
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warndreieckAm Jahresende sollte die Ausnahmeregelung auslaufen, nach der bisher noch Angaben in englischen Maßen wie Zoll, Inches und Onces (Unzen) geduldet wurden. Da es schon immer üblich war, die Größe von z.B. Datenträgern und Monitoren und Fernsehern in Zoll anzugeben, hat bisher fast kein Händler die laut EU-Verordnung vorgeschriebenen metrischen Maßangaben benutzt. Damit sollte endgültig ab dem 01.01.2010 Schluss sein. Doch in letzter Minute kam die Meldung herein, dass die nicht metrischen Maße nun doch weiter erlaubt sein sollen. Allerdings nur, wenn die metrischen Maße deutlich hervorgehoben, also größer dargestellt sind. Händler sollten also schleunigst die vorgeschriebenen metrischen Bezeichnungen in Ihre Angebotsbeschreibungen aufnehmen, wenn diese noch fehlen. Ansonsten könnten Sie ab Januar abgemahnt werden.
 
Werbung mit nicht verfügbarer Ware ist wettbewerbswidrig
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paragraph_blauWenn ein Shopbetreiber Waren anbietet, die er nicht sofort liefern kann und nicht deklariert, dass die Ware nur begrenzt verfügbar ist, handelt er wettbewerbswidrig. So entschied das Landgericht Hamburg.
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CE-Zeichen-Abmahnung möglich
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paragraph_blauIn letzter Zeit sind Abmahnungen wegen Werbung mit dem CE-Zeichen bekannt geworden, wenn der Händler mit "CE-geprüft" geworben hatte. Weil das CE-Zeichen nur die Deklaration eines Standards ist, der keine Prüfung voraussetzt, ist die Darstellung"CE-geprüft" falsch und damit abmahnfähig (vgl. LG Stendal, Az. 31 O 50/08 vom 13.11.2008).  Es wäre aber auch möglicherweise ein Abmahngrund, wenn das CE-ziechen nicht angebracht ist. Händler sollten also unbedingt genau darauf achten, wie sie mit dem CE-Zeichen umgehen.
 
Neues Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen
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Am 26.03.2009 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei bestimmten Vertriebsformen. Das Gesetz trat am 4. August 2009 in Kraft. Wer als Shopbetreiber Dienstleistungen mit anbietet, sollte unverzüglich die Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage anpassen.
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Versandkosten müssen in Preissuchmaschinen genannt werden
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Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass bei Angeboten in Preissuchmaschinen die Versandkosten genannt werden müssen. Einige Suchmaschinen werden diesen Anforderungen gerecht, andere (z.B. Froogle) verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und können abgemahnt weden. Der BGH bestätigte jetzt die Rechtssprechung (Urteil v. 16.7.2009, I ZR 140/07) der Vorinstanzen. Die Onlinehändler sind also verpflichtet, die Versandkosten in Preissuchmaschinen mit anzugeben. Experten erwarten eine neue Abmahnwelle, weshalb Shops, die in Suchmaschinen weben, unbedingt ihre Angebote dort auf die Möglichkeit der Nennnung von Versandkosten überprüfen sollten.
 
Website-Analyse ist ein Muss
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Was nützt die schönste Business-Website, wenn man nicht erfährt, wie sie frequentiert ist, woher die Besucher kommen, nach was sie suchen und welche Seiten sie angesehen haben? Einfache Besucherzähler, die nur Klicks messen, sind keine wirklich Hilfe. Es muss schon ein ordentliches Analystetool her, wie etwas das vom größten Datensammler angebotene "Analytics". Doch nicht jeder Websietenbetreiber will seine Daten diesem Datenmoloch zur weiteren unkotrollierten Verfügung überlassen. Die Lösung ist ein Analysetool, das die Daten nur für eigene Zwecke sammelt. Hier bietet CATMEDIA seit Februar 2009 seine Dienste an.
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